JobTicket BW für Beschäftigte der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Seit Januar 2016 bietet das Land Baden-Württemberg ein JobTicket für Beschäftigte der Landesverwaltung an. Das Land gewährt bei Bestellung von Fahrkarten im Jahresabonnement ab 01. Oktober 2017 rückwirkend einen Zuschuss von 25,00 Euro pro Monat.

Im Heidenheimer Tarifverbund (htv) wird das JobTicket BW als Monats-Abo-Karte zu den Konditionen der bestehenden Monats-Abo-Karte angeboten. Die Monats-Abo-Karte ist gegenüber einer normalen Monatskarte um rd. 16 % rabattiert und berechtigt an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zur Mitnahme von vier weiteren Personen. Weitere Einzelheiten zur Monats-Abo-Karte finden Sie hier.


Bestellung
Das Bestellformular für das JobTicket sowie der Antrag auf Gewährung des Landeszuschusses können auf der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) unter www.lbv.landbw.de/service/jobticket-bw heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Bestellformular muss mit dem von der jeweiligen Beschäftigungsdienststelle bestätigten Zuschussformular an:

AboCenter des Heidenheimer Tarifverbundes c/o HVG
Steinheimer Straße 73
89518 Heidenheim

gesandt werden.


Bestehende Abo-Kunden
Wer bereits im Besitz einer Monats-Abo-Karte des htv ist, braucht sein Abonnement nicht zu kündigen, sondern muss lediglich bei der Neubestellung des JobTicket BW seine bisherige Abo-Nummer angeben und die Abo-Karten für den neuen Zeitraum zurückgeben.

Bei Fragen zum berechtigten Personenkreis und zum Landeszuschuss wenden Sie sich bitte immer direkt an das LBV.

Für Fragen zur Abwicklung des Abonnements steht Ihnen das AboCenter des htv unter Telefon 0 73 21/35 82 43 oder unter info@hvg-bus.de zur Verfügung.